• Lesedauer:6 min Lesezeit

Die Rolle der Fahrerlaubnisbehörde

Wie der MPU-Bescheid erteilt wird

Wenn die Fahrerlaubnis nach einem Verkehrsverstoß entzogen wurde, liegt die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde. Diese Behörde prüft nicht nur, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern stellt auch sicher, dass der Betroffene nachweisen kann, wieder sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Ein zentrales Instrument hierfür ist die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rolle die Fahrerlaubnisbehörde bei der MPU spielt, wie die Behörde den Bescheid erteilt und was Sie tun müssen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen.

Wann wird die MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet?
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für die Eignungsprüfung von Fahrerlaubnisinhabern verantwortlich. Eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß Bedenken bestehen, ob der Betroffene weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Typische Gründe für eine MPU-Anordnung sind:

  • Trunkenheit am Steuer:
    Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder bei wiederholtem Trunkenheitsfahren wird eine MPU zur Pflicht.

  • Drogenkonsum:
    Der Nachweis von Drogen im Straßenverkehr führt ebenfalls zu einer MPU-Anordnung, um zu klären, ob eine drogenfreie und sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist.

  • Punkte in Flensburg:
    Ab acht Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet.

  • Psychische oder körperliche Beeinträchtigungen:
    Wenn die Behörde Hinweise erhält, dass der Betroffene aufgrund von Gesundheitsproblemen möglicherweise ungeeignet für den Straßenverkehr ist, kann sie eine MPU anordnen, um die Verkehrssicherheit zu überprüfen.

Die Fahrerlaubnisbehörde informiert den Betroffenen schriftlich über die Anordnung der MPU und gibt ihm eine Frist, bis wann das Gutachten vorzulegen ist. In der Regel muss der Betroffene die MPU innerhalb von drei bis sechs Monaten erfolgreich abschließen, um seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Wie läuft das Verfahren zur MPU-Anordnung ab?
Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von einem Verkehrsverstoß oder einer Auffälligkeit erhält, prüft sie die Akten und entscheidet, ob eine MPU erforderlich ist. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:

  • Überprüfung des Falls:
    Die Fahrerlaubnisbehörde erhält Informationen über den Verkehrsverstoß, z. B. durch Polizeimeldungen, Gerichtsurteile oder durch das Fahreignungsregister in Flensburg.

  • Anordnung der MPU:
    Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, stellt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Anordnung zur MPU aus und informiert den Betroffenen über den Grund der Anordnung.

  • Auswahl der Begutachtungsstelle:
    Der Betroffene kann selbst wählen, an welcher akkreditierten Begutachtungsstelle er die MPU durchführen lassen möchte. Die Behörde stellt eine Liste zugelassener Begutachtungsstellen zur Verfügung, und der Betroffene kreuzt die bevorzugte Einrichtung auf einem Formular an.

  • Übermittlung der Fahrerlaubnisakte:
    Die Behörde übermittelt die Akten des Betroffenen an die ausgewählte Begutachtungsstelle, damit der Gutachter alle relevanten Informationen über den Fall hat. Hierzu gehören Berichte über frühere Verstöße, vorhandene Gerichtsurteile und andere relevante Unterlagen.

Wie läuft die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach der MPU ab?
Sobald der Betroffene die MPU absolviert und ein positives Gutachten erhalten hat, muss dieses Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt werden. Der Ablauf zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist wie folgt:

  • Vorlage des Gutachtens:
    Der Betroffene legt das positive MPU-Gutachten entweder selbst bei der Fahrerlaubnisbehörde vor oder beauftragt die Begutachtungsstelle, das Gutachten direkt zu übermitteln. Die Vorlage des Gutachtens ist eine zentrale Voraussetzung, damit die Behörde den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis positiv bescheidet.

  • Prüfung des Gutachtens durch die Behörde: Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das Gutachten und stellt sicher, dass die festgestellten Eignungszweifel ausgeräumt wurden. Ein positives MPU-Gutachten signalisiert, dass der Betroffene die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und künftig verantwortungsvoll im Straßenverkehr unterwegs sein kann.

  • Erteilung der neuen Fahrerlaubnis:
    Wenn die Behörde das Gutachten akzeptiert, wird eine neue Fahrerlaubnis erteilt. In der Regel dauert es einige Wochen, bis der neue Führerschein ausgestellt ist und der Betroffene wieder offiziell fahren darf.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fahrerlaubnisbehörde nur bei einem positiven Gutachten eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vornehmen kann. Falls das Gutachten negativ ausfällt, muss der Betroffene die MPU erneut bestehen, bevor die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag positiv bescheidet.

Was passiert bei einem negativen Gutachten?
Falls das MPU-Gutachten negativ ausfällt, behält die Fahrerlaubnisbehörde den Entzug der Fahrerlaubnis bei. Der Betroffene erhält in diesem Fall eine Frist, innerhalb derer er eine erneute MPU durchführen kann. Ein negatives Gutachten bedeutet, dass der Betroffene die Eignungsanforderungen nicht erfüllt hat und möglicherweise noch nicht die nötigen Verhaltensänderungen nachweisen konnte. In diesem Fall ist es ratsam, sich intensiv mit den Gründen für das negative Gutachten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine professionelle MPU-Beratung in Anspruch zu nehmen, um beim nächsten Versuch die Anforderungen zu erfüllen.

Kann die Fahrerlaubnisbehörde auf die MPU verzichten?
In seltenen Fällen, z. B. bei geänderten gesetzlichen Regelungen, kann die Fahrerlaubnisbehörde auf die MPU verzichten. Ein Beispiel hierfür ist die neue Gesetzgebung zum Cannabiskonsum, bei der der THC-Grenzwert für eine MPU-Anordnung von 1 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm angehoben wurde. Dadurch entfällt für einige Betroffene die Pflicht zur MPU, sofern sie den neuen Grenzwert nicht überschreiten.

Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf den Verzicht der MPU. Die Entscheidung liegt immer im Ermessen der Behörde und basiert auf der aktuellen Aktenlage. Betroffene, die bereits zur MPU geladen wurden, sollten daher nicht ohne professionelle Beratung auf eine Ausnahmeregelung hoffen, sondern sich bestmöglich auf die MPU vorbereiten.

Die MPU als Voraussetzung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr
Die Rolle der Fahrerlaubnisbehörde ist entscheidend für die Entscheidung über die Fahreignung und die Anordnung einer MPU. Die Behörde trägt die Verantwortung, im Interesse der Verkehrssicherheit zu handeln und sicherzustellen, dass Betroffene nur dann wieder am Straßenverkehr teilnehmen, wenn alle Zweifel an ihrer Eignung ausgeräumt sind. Durch die sorgfältige Vorbereitung auf die MPU und ein lückenloses Nachweisprotokoll können Betroffene ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erhöhen. Eine professionelle Beratung unterstützt dabei, die Anforderungen der Behörde zu erfüllen und die MPU erfolgreich zu bestehen. So gelingt der Weg zurück in den Straßenverkehr mit einer soliden Basis und einem klaren Verständnis für die eigene Verantwortung.

Hinweis:
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die MPU-Vorbereitung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Wenn Sie spezifische Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, können Sie gerne einen Termin bei mir buchen.